Was unsere Pflegekräfte leisten können:

Haushalt

Vom Wäschewaschen, Wocheneinkauf, über Kochen, Putzen oder die Versorgung von Haustieren – unsere Pflegekräfte unterstützen, wo es
nur geht, um einen strukturierten und angenehmen Alltag zu gewährleisten.

Freizeit

Wir wissen, wie wichtig Abwechslung und Aufmerksamkeit im Alltag ist. Deshalb sind unsere Pflegekräfte nicht nur für alltägliche Aufgaben
verantwortlich, sondern machen jeden Tag zu etwas Besonderem – ob in Form von Gesprächen, gemeinsamen Spaziergängen, Ausflügen
oder Gesellschaftsspielen.

Tägliche Grundpflege

Hilfe beim Baden und Waschen, Toilettengänge, Zähneputzen, An- und Ausziehen, Essen, Erinnerungen an Medikamente gehören zu den
täglichen Aufgaben unserer  Pflegehilfen auch.

24 Stunden an Ihrer Seite

Natürlich können wir keine 24-Stunden-Dauerpräsenz unserer Pflegerinnen gewährleisten, allerdings sind unsere Pflegehilfen rund um die Uhr rufbereit und eilen sofort zur Hilfe – auch nachts und bei Notfällen.

Termine

Zum Alltag vieler Pflegebedürftiger gehören Arzttermine oder andere Pflichten. Dabei unterstützen unsere Pflegekräfte – von der
Terminvereinbarung, über die Organisation bis hin zur persönlichen Begleitung zum Termin.

Gesellschaft

Wir leisten Gesellschaft, spielen Brettspiele und machen Gedächtnistraining. Unsere Betreuungskräfte kümmern sich um Ihre Liebsten,damit sie nicht einsam sind.

Illustration

Was unsere Pflegekräfte nicht leisten können:

Medizinische Versorgung

Alles, was über die Erinnerung an Medikamente hinausgeht, können unsere Pflegekräfte aus rechtlichen Gründen nicht leisten. Das umfasst beispielsweise das Setzen von Spritzen.

Häusliche Grundreinigung

Unsere Betreuungskräfte sind nicht für die grundlegende Reinigung oder Ordnung des Hauses zuständig. Das heißt: Fensterputzen, Winterdienst oder ähnliche Tätigkeiten werden nicht übernommen.

Gartenarbeit

Da sich die Arbeit auf die Pflegebetreuung fokussieren soll, ist die Gartenarbeit – z.B. Rasenmähen, Unkraut jäten oder Heckeschneiden –
kein Bestandteil unserer privaten Pflege.

Für welche Personenkreise sind wir tätig?

Im Laufe unserer  Tätigkeit konnten wir feststellen, dass sich eine 24h-  Pflege (*) vor allem für folgenden Personenkreis anbietet:

    Demenz-Alzheimer-Erkrankte
    Patienten mit Herzleiden
    Nach einem Schlaganfall
    Krebserkrankungen
    Während und nach der Rehabilitation
    Zur Überbrückung von Krisensituation
    Bei Altersschwäche und allen anderen altersbedingten Krankheiten
    Sturzprophylaxe
    Ergänzung zur Palliativpflege
    Personen die den Haushalt nicht mehr alleine führen können/möchten
    Im Einzelfall auch für jüngere, verunfallte Patienten oder Menschen mit Behinderungenzur Palliativpflege

24 Stunden arbeiten: Geht das?

Mit 24-Stunden-Betreuung oder 24-Stunden-Pflege zuhause verbinden die meisten Menschen eine bestimmte Form der Betreuung: Frauen
aus einem osteuropäischen Land wohnen in Deutschland im Haushalt älterer Menschen, um sie pflegerisch und hauswirtschaftlich zu
versorgen, zu betreuen und sie zu unterhalten. Das bedeutet aber nicht, dass die osteuropäischen Helfer rund um die Uhr arbeiten dürfen.
Dies verbietet das deutsche Arbeitszeitgesetz, da die maximal zulässige Wochenarbeitszeit für Angestellte ca. 60 Stunden pro Woche
beträgt. Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ oder „24-Stunden-Pflege“ steht vielmehr sinnbildlich für den Umfang der Betreuung sowie die
Rufbereitschaft rund um die Uhr. Zutreffender wäre der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Dieser ist jedoch noch nicht
im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert. Häufig teilen sich auch mehrere Betreuungskräfte die Aufgaben bzw. wechseln sich im
Pflegealltag ab. In jedem Fall ist es besonders wichtig, die genaue Stundenanzahl und damit einhergehend ein Maximum der
Wochenarbeitszeit schriftlich zu vereinbaren.