Im Laufe unserer Tätigkeit konnten wir feststellen, dass sich eine 24h- Pflege (*) vor allem für folgenden Personenkreis anbietet:
Mit 24-Stunden-Betreuung oder 24-Stunden-Pflege zuhause verbinden die meisten Menschen eine bestimmte Form der Betreuung: Frauen
aus einem osteuropäischen Land wohnen in Deutschland im Haushalt älterer Menschen, um sie pflegerisch und hauswirtschaftlich zu
versorgen, zu betreuen und sie zu unterhalten. Das bedeutet aber nicht, dass die osteuropäischen Helfer rund um die Uhr arbeiten dürfen.
Dies verbietet das deutsche Arbeitszeitgesetz, da die maximal zulässige Wochenarbeitszeit für Angestellte ca. 60 Stunden pro Woche
beträgt. Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ oder „24-Stunden-Pflege“ steht vielmehr sinnbildlich für den Umfang der Betreuung sowie die
Rufbereitschaft rund um die Uhr. Zutreffender wäre der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG). Dieser ist jedoch noch nicht
im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert. Häufig teilen sich auch mehrere Betreuungskräfte die Aufgaben bzw. wechseln sich im
Pflegealltag ab. In jedem Fall ist es besonders wichtig, die genaue Stundenanzahl und damit einhergehend ein Maximum der
Wochenarbeitszeit schriftlich zu vereinbaren.